I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine in Liquidation befindliche GmbH, streitet mit dem Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) darüber, ob Zahlungen an ausländische Firmen steuerlich als verdeckte Gewinnausschüttungen zu würdigen sind. Das Finanzgericht (FG) hat die Klage der Klägerin abgewiesen; die gegen sein Urteil gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin hatte keinen Erfolg (Senatsbeschluss vom 26. Oktober 1998 I B 48/97, BFH/NV 1999, 506).
Im Anschluss an die Entscheidung des Senats über die Nichtzulassungsbeschwerde beantragte die Klägerin, das Verfahren gemäß § 134 der Finanzgerichtsordnung (FGO) i.V.m. §§
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