Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) betreibt ein Bodybuilding-Studio. In den Streitjahren (1980 bis 1983) schloß er mit den Kursteilnehmern Verträge mit folgendem Passus:
"Hiermit erkläre ich meine Teilnahme an einem Kursus zur Körperschulung - Gymnastik - Body-Building - zu nachstehenden Bedingungen, die ich durch meine Unterschrift anerkenne:
Die Kursdauer beträgt 12 Monate.
Der Kursus beginnt am ... und endet am ...
An den Tagen ... von ... Uhr bis ... Uhr kann der Teilnehmer nach freier Wahl trainieren. Änderungen bleiben vorbehalten. Der Kursusbeitrag beträgt ... Für diesen Betrag verpflichtet sich das Sportstudio für die Dauer von 12 Monaten einen Trainingsplatz freizuhalten, gleich, ob der Vertragspartner teilnimmt oder nicht. Da aus diesem Grund der Trainingsplatz nachträglich nicht anderweitig belegt werden kann, ist ein späterer Rücktritt vom Vertrag nicht möglich."
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|