BMF - Schreiben vom 05.06.2008
IV C 1 - S 1980 - 1/08/10008

BMF - Schreiben vom 05.06.2008 (IV C 1 - S 1980 - 1/08/10008) - DRsp Nr. 2008/92657

BMF, Schreiben vom 05.06.2008 - Aktenzeichen IV C 1 - S 1980 - 1/08/10008

DRsp Nr. 2008/92657

Anwendungs- und Zweifelsfragen zur Einführung der Abgeltungsteuer zum 1. Januar 2009; Schreiben des Zentralen Kreditausschusses vom 26. Februar 2008 und vom 4. März 2008

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit o. a. Schreiben haben Sie eine Reihe von Fragen zur praktischen Umsetzung der Abgeltungsteuer gestellt. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nehme ich hierzu wie folgt Stellung (zur besseren Verständlichkeit habe ich Ihre Fragen und Antwortvorschläge wiedergegeben und um meine Antworten ergänzt).

I. Schreiben des BVI vom 4. März 2008

1. Zu § 20 Abs. 1 Nr. 7 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG i. d. bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung

Frage:

Wie ist die jüngere BFH-Rechtsprechung zu Finanzinnovationen bei Investmentfonds umzusetzen?

Antwort:

Es wird nicht beanstandet, wenn Kapitalanlagegesellschaften bei der Qualifikation von Forderungspapieren auf die bei WM Daten vorgenommene Klassifikation vertrauen und damit die BFH-Urteile vom 20. November 2006 - VIII R 97/02, vom 20. November 2006 - VIII R 43/05, vom 13. Dezember 2006 - VIII R 79/03 und vom 13. Dezember 2006 - VIII R 6/05 auf der Fondsebene nicht berücksichtigt werden.

In der Praxis wird zur Identifikation von Finanzinnovationen i. d. R. auf die von WM Daten bereitgestellten Klassifikationen vertraut.