FG München - Urteil vom 11.11.2009
14 K 3725/07
Normen:
AO § 227;

Erlass von Verspätungs- und Säumniszuschlägen

FG München, Urteil vom 11.11.2009 - Aktenzeichen 14 K 3725/07

DRsp Nr. 2010/6477

Erlass von Verspätungs- und Säumniszuschlägen

Die Entscheidung über eine Billigkeitsmaßnahme - wie diese - ist eine Ermessensentscheidung, die durch das Gericht nur nach Maßgabe des § 102 FGO auf Überschreitung der gesetzlichen Grenzen des Ermessens oder Ermessensfehlgebrauch geprüft werden kann.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

AO § 227;

Tatbestand:

I.

Streitig ist, ob das Finanzamt (FA) den Antrag der Klägerin auf Erlass von Verspätungs- und Säumniszuschlägen zu Recht abgelehnt hat.

Gegenstand des Unternehmens der Klägerin ist der Betrieb einer Schlosserei sowie eines Stahl- und Gerätebaus.