Streitig ist die Inanspruchnahme des Klägers als Haftungsschuldner für Steuerschulden der A Handelsgesellschaft mbH (im folgenden A GmbH, im Besteuerungsverfahren geschrieben als A Handels GmbH).
Der Kläger ist Gesellschafter und seit 1990 alleiniger Geschäftsführer der A GmbH, die 19.. gegründet wurde mit dem Gegenstand Handel, Im- und Export mit Waren aller Art, ausgenommen erlaubnispflichtige. Die A GmbH beliefert hauptsächlich staatliche und halbstaatliche Kunden in der petrochemischen Industrie im Iran mit Industrieanlagen bzw. Komponenten solcher Anlagen. Seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der A GmbH durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (.....) vom ..... 2008 ist die Vertretungsbefugnis des Klägers eingeschränkt.
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