I.
Der Kläger (Kl) hatte bis einschließlich 1993 eine Anwaltskanzlei in ... (Hauptniederlassung) und in ... (ab 1991) betrieben. Anfang 1994 wurde ihm die Anwaltszulassung entzogen. Seitdem arbeitet er als kaufmännischer Angestellter. Am 31.8.1994 hatte er vor dem Amtsgericht D. eine eidesstattliche Versicherung über seine Vermögenslage abgegeben und am 18.3.1997 erneut vor dem Amtsgericht M. Die Ehefrau des Kl erzielte ab dem Jahr 1994 Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Bis August 1993 wohnten sie zusammen mit ihren drei Kindern in ... danach in ... Im Juni 1996 übersiedelten sie nach ... bei ...
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