FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 15.03.1997
S 3806

FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 15.03.1997 (S 3806) - DRsp Nr. 2008/86066

FinMin Baden-Württemberg, Erlass vom 15.03.1997 - Aktenzeichen S 3806

DRsp Nr. 2008/86066

§ 7 GrEStG Schenkungsteuerliche Behandlung von Leistungen von Gesellschaftern und Dritten an Kapitalgesellschaften

Bei der schenkungsteuerlichen Behandlung von Leistungen an eine KapGes bittet der FinMin von folgenden Grundsätzen auszugehen.

1. Allgemeines

Es ist zu unterscheiden zwischen Leistungen eines Gesellschafters an die Gesellschaft (Tz. 2) und Leistungen eines Dritten an eine Gesellschaft (Tz. 3).

2. Leistungen eines Gesellschafters an die Gesellschaft

2.1 Die Leistungsbeziehung Leistender - Gesellschaft

Leistungen eines Gesellschafters an die Gesellschaft sind keine freigebigen Zuwendungen an die Gesellschaft. Nach der Rechtsprechung des BFH ist die Freigebigkeit der Zuwendung bereits dann ausgeschlossen, wenn die Zuwendung in rechtlichem Zusammenhang mit einem Gesellschaftszweck steht (BFH-Urt. v. 1. 7. 1992 - II R 70/88 -, BStBl II S. 921; - II R 108/88 -, BStBl II S. 924; - II R 12/90 -, BStBl II S. 925). Beabsichtigt der Gesellschafter einer KapGes, deren Vermögen durch eine Zuwendung zu erhöhen, dient diese Leistung dem Gesellschaftszweck und hat ihren Rechtsgrund in der allgemeinen mitgliedschaftlichen Zweckförderungspflicht.

2.2 Steuerbare Zuwendung an Mitgesellschafter