FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 18.09.1997
S 4520/2

FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 18.09.1997 (S 4520/2) - DRsp Nr. 2008/90031

FinMin Baden-Württemberg, Erlass vom 18.09.1997 - Aktenzeichen S 4520/2

DRsp Nr. 2008/90031

Grunderwerbsteuer; Steuerbarkeit der formwechselnden Umwandlung

Das Finanzgericht Münster hat sich in dem in Ablichtung beigefügten Gerichtsbescheid vom 23. Juli 1997 - 8 K 3583/96 GrB - den vom Bundesfinanzhof in seinem - bisher noch nicht amtlich veröffentlichten - Beschluß vom 4. Dezember 1996 - II B 116/96 - (DB 1997, S. 97) aufgestellten Grundsätzen angeschlossen und die Steuerbarkeit der formwechselnden Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft verneint. Auch andere Finanzgerichte haben unter Berufung auf den o.a. Aussetzungsbeschluß des BFH im Formwechsel von Kapitalgesellschaften in Personengesellschaften und umgekehrt keinen grunderwerbsteuerlichen Rechtsträgerwechsel erkannt.

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der anderen Länder wird gebeten, diese Rechtsprechung - abweichend von den bisherigen Anweisungen in den Bezugserlassen - allgemein anzuwenden und formwechselnde Umwandlungen von Kapitalgesellschaften in Personengesellschaften und umgekehrt nicht länger als steuerbare Rechtsträgerwechsel zu behandeln. Soweit in einschlägigen Einspruchsfällen das Verfahren bislang geruht hat, kann die Bearbeitung dieser Fälle wieder aufgenommen und das Verfahren entsprechend erledige werden.