FG Baden-Württemberg - Urteil vom 16.12.1999
1 K 303/99
Normen:
FGO § 62 Abs. 3 ; ZPO § 84 ;

Grundsätze über die Anscheinsvollmacht; Zustellung bei Bestellung von mehreren Prozessbevollmächtigten

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.12.1999 - Aktenzeichen 1 K 303/99

DRsp Nr. 2001/1355

Grundsätze über die Anscheinsvollmacht; Zustellung bei Bestellung von mehreren Prozessbevollmächtigten

1. Nach den Grundsätzen über die Anscheinsvollmacht gilt auch derjenige als Bevollmächtigter, der ohne Vollmacht wie ein Bevollmächtigter auftritt, wenn der von ihm durch sein Auftreten erzeugte Rechtsschein der Bevollmächtigung dem Vertretenen zurechenbar ist. 2. Eine Anscheinsvollmacht liegt vor, wenn der Vertretene das Handeln eines angeblichen Vertreters nicht bzw. nicht nachgewiesenermaßen kennt, er es aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen und verhindern können, und wenn ferner die Gegenpartei nach Treu und Glauben annehmen durfte, der Vertretene billige das Handeln seines Vertreters. 3. Werden mehrere Prozessbevollmächtigte bestellt, wirkt jede Zustellung an einen von ihnen auch gegen die anderen. Hier: Wirksame Bekanntgabe eines während des Klageverfahrens geänderten Steuerbescheids, der an eine Steuerberater-Sozietät adressiert war.