BFH - Beschluss vom 17.11.2009
VI B 18/09
Normen:
EStG § 33; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; FGO § 116 Abs. 3 S. 3;
Fundstellen:
BFH/NV 2010, 206
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 08.12.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 147/07

Grundsätzliche Bedeutung der Frage der Einordnung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit zu den existenziell notwendigen materiellen und immateriellen Gütern; Außergewöhnliche Belastung bei zweifacher Zahlung zur Abwendung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens aufgrund der Veruntreuung einer zunächst erbrachten Zahlung durch den beauftragten Rechtsanwalt

BFH, Beschluss vom 17.11.2009 - Aktenzeichen VI B 18/09

DRsp Nr. 2010/220

Grundsätzliche Bedeutung der Frage der Einordnung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit zu den existenziell notwendigen materiellen und immateriellen Gütern; Außergewöhnliche Belastung bei zweifacher Zahlung zur Abwendung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens aufgrund der Veruntreuung einer zunächst erbrachten Zahlung durch den beauftragten Rechtsanwalt

Normenkette:

EStG § 33; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; FGO § 116 Abs. 3 S. 3;

Gründe

I.

Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) begehrten im Rahmen ihrer Einkommensteuerveranlagung im Ergebnis erfolglos, eine zweifache Zahlung in Höhe von 82.477 EUR zur Abwendung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Die Kläger mussten die Zahlung zweifach erbringen, weil ihr Rechtsanwalt die zunächst von ihnen erbrachte Zahlung veruntreut hatte.