Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 11.10.2018 – 4 K 4263/17 und die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 25.08.2017 sowie der Haftungsbescheid des Beklagten vom 20.08.2015, zuletzt vom 15.05.2019 aufgehoben.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I. Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Lohnsteuer-Haftungsbescheids.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betreibt ein … in der Rechtsform einer GmbH. Im Streitzeitraum (Januar 2011 bis April 2014) beschäftigte sie ca. 200 Angestellte mit überwiegend ausländischer Herkunft, die in der Bundesrepublik Deutschland (Deutschland) weder über einen Wohnsitz (§ 8 der Abgabenordnung —AO—) noch einen gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) verfügten. Für den Streitzeitraum reichte die Klägerin monatliche Lohnsteuer-Anmeldungen ein.
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