I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GmbH mit Sitz im Bundesland Brandenburg. Mit Antrag vom 30. September 1994 beantragte sie für das Kalenderjahr 1993 (Streitjahr) die Gewährung einer Investitionszulage nach dem Investitionszulagengesetz (InvZulG) 1993 für die Anschaffung verschiedener Wirtschaftsgüter. Eine mit dem Firmenstempel versehene und vom gesetzlichen Vertreter der Klägerin unterzeichnete Ausfertigung des Antrags ging per Telefax am 30. September 1994 beim damals zuständigen Finanzamt H (FA H) ein; der Originalantrag auf amtlichem Formular folgte per Post am 21. Oktober 1994 nach.
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