FG München - Urteil vom 09.12.2009
3 K 1332/07
Normen:
AO § 227; AO § 5; AO § 162; FGO § 102;

Kein Billigkeitserlass für die Steuerschulden eines steuerlichen Laien bei Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit mehrjähriger Nichterfüllung aller steuerlichen Pflichten im Vertrauen auf eine unzutreffende Auskunft des früheren Arbeitgebers und Vollschätzung der Besteuerungsgrundlagen

FG München, Urteil vom 09.12.2009 - Aktenzeichen 3 K 1332/07

DRsp Nr. 2012/2862

Kein Billigkeitserlass für die Steuerschulden eines steuerlichen Laien bei Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit mehrjähriger Nichterfüllung aller steuerlichen Pflichten im Vertrauen auf eine unzutreffende Auskunft des früheren Arbeitgebers und Vollschätzung der Besteuerungsgrundlagen

1. Sind die Steueransprüche, deren Erlass beantragt wird, bereits vollständig getilgt worden, so sind für die Prüfung eines Erlasses aus persönlichen Gründen die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Tilgung maßgebend; es ist demnach erforderlich und ausreichend, dass die Einziehung der Forderung im Zeitpunkt der Zahlung der Steuern unbillig war. 2. Hat ein Steuerpflichtiger eine unternehmerische Tätigkeit aufgenommen und trotz der Durchführung einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung und des Ergehens von Schätzungsbescheiden fast drei Jahre lang sämtliche steuerlichen Pflichten (u. a. Buchführung, Angabe von Steuererklärungen) nicht erfüllt sowie auch keine Rechtsbehelfe eingelegt, so ist er auch dann nicht persönlich erlasswürdig, wenn er sich als steuerlicher Laie hinsichtlich der Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten vollumfänglich auf seinen ehemaligen Arbeitgeber verlassen hat, der ihn angeblich zur Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit gedrängt und ihm die Übernahme der Erfüllung der steuerlichen Pflichten zugesagt hat.