FG Köln - Beschluss vom 24.07.2012
10 Ko 1883/12
Normen:
FGO § 149;

Keine Erstattung von Avalprovisionen im Rahmen der Kostenfestsetzung

FG Köln, Beschluss vom 24.07.2012 - Aktenzeichen 10 Ko 1883/12

DRsp Nr. 2012/19077

Keine Erstattung von Avalprovisionen im Rahmen der Kostenfestsetzung

Avalprovisionen, die für die Zusage einer Sicherheit einer Bank geleistet werden, um die Vollziehung eines Abgabenbescheids zu verhindern, sind im Rahmen der Kostenfestsetzung nicht erstattungsfähig.

Normenkette:

FGO § 149;

Gründe

I. Die Beteiligten streiten über die Erstattungsfähigkeit von Aval-Provisionen im Rahmen der Kostenfestsetzung.