I.
Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurden im Streitjahr 1990 zur Einkommensteuer zusammen veranlagt.
Der Kläger trat am 27. September 1990 aus der evangelischen Landeskirche in Baden aus, während die Klägerin weiterhin der evangelischen Kirche angehörte. Ihm flossen am 21. Dezember 1990 Dividenden für 1989 in Höhe von 1406250 DM zu. Die übrigen von den Klägern im Streitjahr 1990 bezogenen Einkünfte stammten im wesentlichen aus nichtselbständiger Arbeit, Vermietung und Verpachtung und aus Kapitalvermögen der Klägerin. Die Gesamtsumme dieser Einkünfte betrug 306539 DM.
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