BFH - Beschluss vom 21.12.2009
V R 10/09
Normen:
ZPO § 42 Abs. 2; FGO § 51 Abs. 1;

Misstrauen der Unparteilichkeit eines Richters bei Stellungnahme zu einer für einen Rechtsstreit bedeutsamen Frage i.R.e. Ablehnungsgesuchs; Besorgnis der Befangenheit bzgl. eines Richters bei einer für das Prozessziel der Beteiligten nachteiligen Äußerung einer Rechtsauffassung

BFH, Beschluss vom 21.12.2009 - Aktenzeichen V R 10/09

DRsp Nr. 2010/11547

Misstrauen der Unparteilichkeit eines Richters bei Stellungnahme zu einer für einen Rechtsstreit bedeutsamen Frage i.R.e. Ablehnungsgesuchs; Besorgnis der Befangenheit bzgl. eines Richters bei einer für das Prozessziel der Beteiligten nachteiligen Äußerung einer Rechtsauffassung

Normenkette:

ZPO § 42 Abs. 2; FGO § 51 Abs. 1;

Gründe

I.

Beim V. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) ist unter dem Az. V R 10/09 die Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) Münster vom 11. Dezember 2008 5 K 6658/03 U (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2009, 1060) anhängig. Gegenstand dieses Verfahrens ist die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Tätigkeiten juristischer Personen des öffentlichen Rechts.

Im November 2009 hielt Richter am BFH X, der Mitglied des für die Entscheidung über die Revision gegen das Urteil des FG Münster zuständigen V. Senats des BFH ist, im Rahmen einer Arbeitstagung des Vereins ... einen Vortrag zum Thema "Aktuelle Rechtsprechung zur Umsatzsteuer und Auswirkungen für Hochschulen" mit den Gliederungspunkten

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Das Ende des BgA als eigenständiger Rechtsbegriff

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Öffentliche Hand und Organschaft

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Ende des anteiligen Vorsteuerabzugs für den Hoheitsbereich.