I.
Der Antragsteller, ein Angestellter der X.-AG, hat der X.-AG mit Vertrag vom 10.10.1997 20.000 DM als Darlehen zur Verfügung gestellt, mit der Berechtigung, erstmals am 28.10.1999 50 % des Darlehens in Aktien der X.-AG mit einem dem Darlehen entsprechenden Nennwert umzuwandeln, wobei eine Barzuzahlung in bestimmter Höhe zu leisten ist (Wandeldarlehen). Wegen der Einzelheiten wird auf den Darlehensvertrag Bezug genommen.
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