Mit Schreiben vom 26.2.2021 hatte das BMF die Nutzungsdauer für die Abschreibung für Computer-Hardware und Software auf ein Jahr herabgesetzt. Aufgrund einiger Unklarheiten und Diskussionen in der Praxis wurde nun seitens des BMF reagiert. Mit aktualisiertem Schreiben vom 22.2.2022 wurde das bisherige Schreiben ersetzt. Das neue Schreiben führt auch dazu, dass nun die Buchhaltungspraxis punktuell angepasst werden muss. Die wichtigsten Inhalte werden im Video erläutert.
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