Lohnbuchhaltung
Dipl.-Finw. Jan-Philipp Muche erläutert Sonderfälle und deren richtige Behandlung in der Lohnbuchhaltung bei der Auszahlung der Energiepreispauschale. Folgende Sonderfälle werden besprochen:
00:15 Wann muss der ArbG die Enerpiepreispauschale zahlen?
00:56 Besondere Berufsgruppen
02:14 Besondere Voraussetzungen bei Minijobbern
02:50 Rückwirkende Einstufung in Steuerklasse VI
03:35 Arbeitgeberwechsel am 15.9.2022
04:09 Ausscheiden des AN wird zu spät bemerkt
04:44 AN ist Langzeiterkrankt
05:05 AN in Elternzeit
05:42 AN ist unentgeltlich freigestellt
06:13 Wann keine Zahlung erfolgt