OFD Berlin - Verfügung vom 12.06.1996
S 2225 a

OFD Berlin - Verfügung vom 12.06.1996 (S 2225 a) - DRsp Nr. 2008/84300

OFD Berlin, Verfügung vom 12.06.1996 - Aktenzeichen S 2225 a

DRsp Nr. 2008/84300

§ 10e EStG Übersicht über BFH-Rechtsprechung zur Besteuerung des selbstgenutzten Wohnraums (Stand: März 1996)

§ 10e Abs. 1 EStG

• Keine Grundförderung für das Jahr der Anschaffung ohne Wohnungsbezug

Bereits mit BFH-Urt. v. 13. 8. 1990 (BStBl II S. 977) wurde entschieden, daß für die Inanspruchnahme der Abzugsbeträge nach § 10e Abs. 1 und 2 EStG im Herstellungs- bzw. Anschaffungsjahr der Bezug der Wohnung durch den Stpfl. noch in diesem Jahr erforderlich ist. Andernfalls sind die Abzugsbeträge für dieses Jahr verloren (und auch nicht über § 10e Abs. 3 EStG nachholbar).

• Erwerb im Rahmen einer Zwangsversteigerung

Nach BFH-Urt. v. 23. 9. 1992 (BStBl 1993 II S. 152) stellt der Erwerb einer Wohnung im Rahmen einer Zwangsversteigerung keine - schädliche - Anschaffung vom Ehegatten i. S. von § 10e Abs. 1 Satz 8 EStG dar.

• Mittelbare Grundstücksschenkung

Verpflichtet sich der Schenker im Kaufvertrag dem Verkäufer gegenüber, die AK für das zur Eigennutzung des Beschenkten (Käufers) vorgesehene EFH zu bezahlen, ist der Beschenkte/Käufer nicht berechtigt, für die vom Schenker übernommenen Aufwendungen einen Abzugsbetrag nach § 10e Abs. 1 EStG in Anspruch zu nehmen (mittelbare Grundstücksschenkung). Dem Beschenkten steht für die nach § Abs. zu (BFH-Urt. v. 8. 6. 1994,BStBl II S. sowie v. 15. 5. 1990, BStBl II S. zu § ).