Wie in der o.b. Verfügung ausgeführt, soll die Abgrenzungsproblematik zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit im Bereich der Software-Entwicklung nach Abschluss des beim BFH unter dem Az. -
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Gerichtsbescheid bzw. Urteil vom 4. Mai 2004 - XI R 9/03 - die Revision des Finanzamts gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 11. Dezember 2002 - 4K 6906/94 - zurückgewiesen.
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