OFD Stuttgart - Verfügung vom 01.12.1998
S 7104

OFD Stuttgart - Verfügung vom 01.12.1998 (S 7104) - DRsp Nr. 2008/86946

OFD Stuttgart, Verfügung vom 01.12.1998 - Aktenzeichen S 7104

DRsp Nr. 2008/86946

§ 2 UStG Aufnahme eines angestellten Steuerberaters in den Briefbogen bzw. das Rechnungsformular einer Steuerberaterpraxis

Die obersten FinBeh des Bundes und der Länder haben die Frage erörtert, welche ustl. Konsequenzen eintreten, wenn ein gem. § 58 StBerG angestellter StB in den Briefbogen einer StB-Praxis ohne Hinweis auf das Angestelltenverhältnis aufgenommen und ein derartiger Briefbogen für die Erteilung von Gebührenrechnungen verwendet wird.

Nach dem Ergebnis der Erörterungen ändert die Aufnahme eines gem. § 58 StBerG angestellten StB in den Briefbogen einer StB-Praxis nichts daran, daß dieser Angestellte nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 UStG nichtselbständig tätig ist. Das gilt auch dann, wenn der Briefbogen keinen Hinweis auf das Angestelltenverhältnis enthält (vgl. § 16 Abs. 7 der Berufsordnung - BOStB). Personen, die im Innenverhältnis abhängig und damit nichtselbständig beschäftigt sind, können nicht durch ihr Auftreten nach außen als Unternehmer bzw. Mitunternehmer angesehen werden.