Gemäß § 543 Abs. 1 ZPO wird von der Abfassung eines Tatbestands abgesehen.
Die Berufung ist zulässig; sie ist insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden.
Sie hat in der Sache jedoch nur in geringem Umfang Erfolg. Das Landgericht hat im Ergebnis zutreffend der Klage hinsichtlich der vom Kläger geltend gemachten Rahmengebühren stattgegeben. Lediglich hinsichtlich der geltend gemachten Zeitgebühr kann der Auffassung des Landgerichts nicht gefolgt werden.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|