OLG Hamm - Beschluß vom 26.09.1996 (15 W 151/96) - DRsp Nr. 1998/2844
OLG Hamm, Beschluß vom 26.09.1996 - Aktenzeichen 15 W 151/96
DRsp Nr. 1998/2844
»Der Verschmelzungsvertrag einer Steuerberatungs-GmbH mit einer ein Handelsgewerbe betreibenden GmbH verstößt gegen §§ 72 Abs. 1, 57 Abs. 2, 4 Nr. 1StBerG und ist gem. § 134BGB nichtig, auch wenn die Gesellschafter der Steuerberatungs-GmbH den Beschluß gefaßt haben, das Handelsgewerbe der übertragenden GmbH nach der Verschmelzung nicht fortzuführen. Das Registergericht hat die Eintragung der Verschmelzung gem. § 19UmwG abzulehnen.«