FG Köln - Urteil vom 08.12.2004
14 K 6912/03
Normen:
AO (1977) § 309 § 314 § 224 ; ZPO § 227 Abs. 1 Satz 1 ; FGO § 155 ;
Fundstellen:
EFG 2005, 496

Pfändung einer nicht existenten Forderung und Rechtsfolge irrtümlicher Zahlung des Drittschuldners

FG Köln, Urteil vom 08.12.2004 - Aktenzeichen 14 K 6912/03

DRsp Nr. 2005/4062

Pfändung einer nicht existenten Forderung und Rechtsfolge irrtümlicher Zahlung des Drittschuldners

1. Die Pfändung einer nicht existenten Forderung geht ins Leere; sie ist grundsätzlich nichtig und wirkungslos. 2. Durch die Zahlung des Drittschuldners in der irrtümlichen Annahme, die gepfändete Forderung gegen den Schuldner bestehe, tritt keine Erfüllung des Steueranspruchs ein.

Normenkette:

AO (1977) § 309 § 314 § 224 ; ZPO § 227 Abs. 1 Satz 1 ; FGO § 155 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit von Vollstreckungsmaßnahmen, insbesondere von Pfändungs- und Einziehungsverfügungen. Die Klägerin ist eine 1985 gegründete GmbH. Bis zum 11.03.2002 war Herr G T als alleiniger Geschäftsführer im Handelsregister eingetragen. Ab diesem Zeitpunkt wurde dessen Ehefrau M T als alleinige Geschäftsführerin im Handelsregister eingetragen.