Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 24. Januar 2018 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Kläger zu tragen.
Die Beschwerde ist unzulässig. Die fristgerecht eingegangene Begründung ist von einem nicht postulationsfähigen Bevollmächtigten unterzeichnet und eingereicht worden. Sie muss deshalb unberücksichtigt bleiben.
Es bedarf keiner Entscheidung, ob sich die Kläger und Beschwerdeführer bei Einlegung der Beschwerde durch den in der Bundesrepublik Deutschland (Deutschland) zugelassenen Rechtsanwalt ... wirksam haben vertreten lassen. Den Schriftsatz, der die Begründung der Beschwerde enthielt, hat Rechtsanwalt ... jedenfalls nicht unterzeichnet. Er ist von einem Belastingadviseur (NL), Advocate (GB) unterzeichnet.
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