Der Antrag wird abgelehnt.
2.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist im Einspruchsverfahren, ob das Hauptzollamt (HZA) zu Recht gegenüber der Antragstellerin, deren Geschäftsführer in den Streitjahren der Z C (wohnhaft in China) und die M-H (wohnhaft in Nürnberg) waren, Antidumping- bzw. Ausgleichszoll festgesetzt hat.
Die Antragstellerin ist die europäische Vertriebsgesellschaft der S, die in China Solarmodule mit Zellen aus Silizium herstellt. S hält sämtliche Geschäftsanteile an der Antragstellerin, die in großem Umfang Solarmodule ihrer Mutterfirma eingeführt und in verschiedenen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft zum freien Verkehr abgefertigt hat.
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