FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 10.12.2012
1 K 355/09
Normen:
StBerG a.F. § 40a Abs. 1 S. 6; FGO § 40 Abs. 2;
Fundstellen:
DStR 2013, 14

Rücknahme der vorläufigen Bestellung zum Steuerbevollmächtigten

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 10.12.2012 - Aktenzeichen 1 K 355/09

DRsp Nr. 2013/18367

Rücknahme der vorläufigen Bestellung zum Steuerbevollmächtigten

Für eine Klage wegen der 1991 erfolgten Rücknahme der Bestellung zum vorläufigen Steuerbevollmächtigten gem. § 40a Abs. 1 StBerG a. F. besteht kein Rechtsschutzbedürfnis, wenn die vorläufige Bestellung zum Steuerbevollmächtigten gesetzlich bis zum 31.12.1997 vorgesehen war bzw. die vorläufige Bestellung mit der rechtskräftigen Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Rücknahme endgültig erloschen ist.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

StBerG a.F. § 40a Abs. 1 S. 6; FGO § 40 Abs. 2;

Tatbestand