Rücknahme der vorläufigen Bestellung zum Steuerbevollmächtigten
FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 10.12.2012 - Aktenzeichen 1 K 355/09
DRsp Nr. 2013/18367
Rücknahme der vorläufigen Bestellung zum Steuerbevollmächtigten
Für eine Klage wegen der 1991 erfolgten Rücknahme der Bestellung zum vorläufigen Steuerbevollmächtigten gem. § 40a Abs. 1StBerG a. F. besteht kein Rechtsschutzbedürfnis, wenn die vorläufige Bestellung zum Steuerbevollmächtigten gesetzlich bis zum 31.12.1997 vorgesehen war bzw. die vorläufige Bestellung mit der rechtskräftigen Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Rücknahme endgültig erloschen ist.