A. Die Beschwerdeführer wenden sich gegen ihre strafgerichtliche Verurteilung. Mittelbar richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen die Strafvorschrift des § 370 AO 1977.
I. Das Landgericht verurteilte die Beschwerdeführer wegen (fortgesetzter) gemeinschaftlicher Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit verdeckter Parteienfinanzierung zu Geldstrafen. Durch Urteil vom 28. Januar 1987 verwarf der Bundesgerichtshof die Revision der Beschwerdeführer (vgl. BGH, NJW 1987, 1273 = BGHSt 34, 272).
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|