FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 18.11.2009
8 K 8051/08
Normen:
EStG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 6; EStG § 2 Abs. 2 Nr. 2; EStG § 12 Nr. 1; EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; AO § 85; AO § 88; FGO § 76 Abs. 1;

Steuerliche Nichtanerkennung eines Angehörigen-Mietvertrags wegen völlig unzureichender Erfüllung der Mitwirkungspflichten der Steuerpflichtigen

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.11.2009 - Aktenzeichen 8 K 8051/08

DRsp Nr. 2010/22991

Steuerliche Nichtanerkennung eines Angehörigen-Mietvertrags wegen völlig unzureichender Erfüllung der Mitwirkungspflichten der Steuerpflichtigen

1. Haben die Steuerpflichtigen unter Verstoß gegen die ihnen für das Vorliegen steuermindernder Tatsachen obliegende Darlegungs- und Beweislast (objektive Feststellungslast) weder dargetan, wann der behauptete mündliche Mietvertrag mit dem Sohn abgeschlossen wurde, noch welchen konkreten Inhalt dieser Mietvertrag hatte, so kann davon ausgegangen werden, dass die Steuerpflichtigen tatsächlich keinen Mietvertrag abgeschlossen haben und die entsprechenden negativen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nur erklärt haben, um sich einen steuerlichen Vorteil - durch die Erklärung erheblicher Verluste - zu verschaffen.