(Teilweise Kurzurteil gem. § 105 Abs. 5 der Finanzgerichtsordnung - FGO -)
I.
Die Kläger sind Eheleute, die für die Streitjahre 1992 und 1993 zur Einkommensteuer (ESt) zusammen veranlagt wurden.
Der Kläger ist als Controller nichtselbständig tätig.
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