FG München - Urteil vom 31.10.2001
13 K 2252/98
Normen:
EStG § 15 ; EStG § 2 ; EStG § 22 Nr. 3 ;

Vermietung nur eines Wohnmobils i. d. R. private Vermögensverwaltung, und zwar sonstige Einkünfte bei Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht; Liebhaberei, wenn Gewinnerzielungsabsicht fehlt; Einkommensteuer 1992, 1993

FG München, Urteil vom 31.10.2001 - Aktenzeichen 13 K 2252/98

DRsp Nr. 2002/13782

Vermietung nur eines Wohnmobils i. d. R. private Vermögensverwaltung, und zwar sonstige Einkünfte bei Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht; Liebhaberei, wenn Gewinnerzielungsabsicht fehlt; Einkommensteuer 1992, 1993

Die Vermietung nur eines Wohnmobils überschreitet i. d. R. nicht den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung, so dass bei Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht Einkünfte gem. § 22 Nr. 3 EStG anzunehmen sind. Endet die Vermietungstätigkeit mit einem Totalverlust und lassen sich persönliche Gründe und Neigungen hinsichtlich der Betätigung feststellen (insbes. solche der Steuerersparnis), ist sie als Liebhaberei einzustufen.

Normenkette:

EStG § 15 ; EStG § 2 ; EStG § 22 Nr. 3 ;

Tatbestand:

(Teilweise Kurzurteil gem. § 105 Abs. 5 der Finanzgerichtsordnung - FGO -)

I.

Die Kläger sind Eheleute, die für die Streitjahre 1992 und 1993 zur Einkommensteuer (ESt) zusammen veranlagt wurden.

Der Kläger ist als Controller nichtselbständig tätig.