Verspätete Niederlegung der Urteilsformel in der Geschäftsstelle; Fünf-Monats-Frist
BFH, Beschluss vom 05.12.2003 - Aktenzeichen XI B 68/03
DRsp Nr. 2004/10760
Verspätete Niederlegung der Urteilsformel in der Geschäftsstelle; Fünf-Monats-Frist
1. Eine verspätete Niederlegung der Urteilsformel in der Geschäftsstelle führt nicht zur Zulassung der Revision.2. Die vom Gemeinsamen Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes aufgestellte Fünf-Monats-Frist zur Übergabe des Urteils an die Geschäftsstelle kann das FG bis zum letzten Tag ausnutzen (Anschluss an BFH-Urt. v. 18.4.1996 - V R 25/95, BStBl II 1996, 578).