BFH - Beschluss vom 05.12.2003
XI B 68/03
Normen:
FGO § 104 Abs. 2 § 105 Abs. 4 S. 2 § 119 Nr. 6 ;

Verspätete Niederlegung der Urteilsformel in der Geschäftsstelle; Fünf-Monats-Frist

BFH, Beschluss vom 05.12.2003 - Aktenzeichen XI B 68/03

DRsp Nr. 2004/10760

Verspätete Niederlegung der Urteilsformel in der Geschäftsstelle; Fünf-Monats-Frist

1. Eine verspätete Niederlegung der Urteilsformel in der Geschäftsstelle führt nicht zur Zulassung der Revision. 2. Die vom Gemeinsamen Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes aufgestellte Fünf-Monats-Frist zur Übergabe des Urteils an die Geschäftsstelle kann das FG bis zum letzten Tag ausnutzen (Anschluss an BFH-Urt. v. 18.4.1996 - V R 25/95, BStBl II 1996, 578).

Normenkette:

FGO § 104 Abs. 2 § 105 Abs. 4 S. 2 § 119 Nr. 6 ;