Dipl.-Finw. Jan-Philipp Muche erläutert Sonderfälle und deren richtige Behandlung in der Lohnbuchhaltung bei der Auszahlung der Energiepreispauschale. Folgende Sonderfälle werden besprochen: 00:15 Wann muss der ArbG die Enerpiepreispauschale zahlen? 00:56 Besondere Berufsgruppen 02:14 Besondere Voraussetzungen bei Minijobbern 02:50 Rückwirkende Einstufung in Steuerklasse VI 03:35 Arbeitgeberwechsel am 15.9.2022 04:09 Ausscheiden des AN wird zu spät bemerkt 04:44 AN ist Langzeiterkrankt 05:05 AN in Elternzeit 05:42 AN ist unentgeltlich freigestellt 06:13 Wann keine Zahlung erfolgt
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