Die Bundesregierung hat verschiedene Regelungen zur Begrenzung der Kostenbelastung durch hohe Energiepreise eingesetzt - bekannt geworden als Energiepreisbremsen. Für die Beratung stellt sich die Frage, wie diese Hilfen in der Einkommensteuer zu behandeln sind. StB Wilfred Lüsebrink erläutert speziell für die Dezember-Soforthilfe, welche Mandanten sie vesteuern müssen. Dabei geht er ausführlich auf die sogenannte "Milderungszone" ein.
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