Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 3. August 2016
Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.
I.
Streitig ist der Abzug von Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
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