FG Hamburg - Urteil vom 14.12.2001
V 324/00
Normen:
FGO § 69 ;

Voraussetzungen unbilliger Härte

FG Hamburg, Urteil vom 14.12.2001 - Aktenzeichen V 324/00

DRsp Nr. 2002/9436

Voraussetzungen unbilliger Härte

Eine unbillige Härte, die eine Aussetzung der Vollziehung rechtfertigen würde, ist nur dann gegeben, wenn der Steuerpflichtige darlegt, dass ihm durch die Vollziehung des angefochtenen Bescheides Nachteile entstehen würden, die über die eigentliche Steuerzahlung hinausgehen und die nicht oder nur schwer wiedergutzumachen sind.

Normenkette:

FGO § 69 ;

Entscheidungsgründe:

I. Der Antragsteller (Ast) ist Inhaber eines Ingenieurbüros. In den 90er Jahren beteiligte er sich mit neun einzelnen Verträgen über atypisch stille Beteiligungen sowie zwei stehen gelassenen Ausschüttungsansprüchen mit insgesamt knapp 1,2 Millionen DM am Geschäftsbetrieb der A... AG (A). Drei Beteiligungen über insgesamt 570.000 DM zeichnete er im Jahre 1996. Die übrigen Beteiligungen von insgesamt 508.000 DM war er 1995 eingegangen.