1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Mit Gerichtsbescheid vom 21.11.2002 hat der Senat die Klage in der vorliegenden Streitsache als unzulässig abgewiesen. Der Gerichtsbescheid ist dem Prozessbevollmächtigten gemäß Postzustellungsurkunde der Klägerin am 11.12.2002 zugestellt worden.
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