Unter den Beteiligten ist streitig, ob dem Beklagten nachträglich neue Tatsachen im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung - AO - bekannt geworden sind, die zur Änderung eines bestandskräftigen Bescheides führen durften. Inhaltlich ist streitig, ob und inwieweit Aufwendungen der Kläger zur Renovierung eines von ihnen erworbenen Hauses steuerlich zu berücksichtigen sind .
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|