I.
Die Beteiligten streiten in der Hauptsache um die Berücksichtigung von Reisekosten als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit der Antragstellerin (Ast) zu 2) sowie um die Berücksichtigung eines Preisgeldes des Ast zu 1) als Einnahme aus nichtselbständiger Arbeit.
Der Ast zu 1) ist als Journalist beim A-Verlag nichtselbständig tätig.
Er war in den Streitjahren leitender Redakteur für die Ressorts B und C bei der Zeitschrift D. Für ein im Jahr .... in der genannten Zeitschrift veröffentlichtes Portrait von E, des 'D ..... des Jahres ....' erhielt er im Jahre 2005 den mit .... EUR dotierten 'Journalistenpreis F' (vgl. Internetausdruck Betriebsprüfungsarbeitsakte - BpA - Bl. 200).
Die Ast zu 2) ist selbständig tätige Journalistin.
Die Ast machten in ihren Einkommensteuererklärungen für die Streitjahre Reisekosten der Ast zu 2) als Betriebsausgaben geltend. Das Preisgeld des Ast zu 1) erklärten sie nicht.
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