FG München - Urteil vom 11.12.2001
6 K 4174 99
Normen:
FGO § 40 Abs. 2 ;

Zulässigkeit der Klage bei einer auf 0 DM lautenden Steuerfestsetzung

FG München, Urteil vom 11.12.2001 - Aktenzeichen 6 K 4174 99

DRsp Nr. 2002/2042

Zulässigkeit der Klage bei einer auf 0 DM lautenden Steuerfestsetzung

Eine für die Zulässigkeit der Klage notwendige Beschwer liegt bei einer auf 0 DM lautenden Steuerfestsetzung regelmäßig nicht vor.

Normenkette:

FGO § 40 Abs. 2 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Kläger sind Ehegatten, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden.

Der erstmalige Einkommensteuerbescheid für 1996 vom 22. April 1997 wurde mehrfach geändert. Mit Änderungsbescheid vom 30. April 1998 wurden die Kläger wie folgt veranlagt:

Gesamtbetrag der Einkünfte

-89.596 DM

Einkommen/zu versteuerndes Einkommen

-97.642 DM

festzusetzende Einkommensteuer

0 DM

Dieser Bescheid enthielt keinen Vorbehalt der Nachprüfung.

Mit einem als Einspruch bezeichneten Schreiben vom 1. Juni 1998, korrigiert durch ein weiteres ebenfalls als Einspruch bezeichnetes Schreiben vom 13. Juli 1998, beantragten die Kläger einen Verlustrücktrag auf die Jahre 1994 und 1995.