Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. Dezember 2015 6 K 6215/12 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen; außergerichtliche Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.
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