FG Niedersachsen - Urteil vom 26.11.2009
6 K 273/08
Normen:
StBerG § 7; AO § 80 Abs. 5;

Zurückweisung als Bevollmächtigte

FG Niedersachsen, Urteil vom 26.11.2009 - Aktenzeichen 6 K 273/08

DRsp Nr. 2010/11734

Zurückweisung als Bevollmächtigte

1. Die Zurückverweisung als Bevollmächtigte und Beistand nach § 80 Abs. 5 AO wirkt nur für das jeweilige Verfahren und nur für den jeweiligen Verfahrensabschnitt. 2. Es steht des Finanzbehörden frei, Bevollmächtigten, die wiederholt und hartnäckig Hilfeleistung in Steuersachen leisten, ohne dazu befugt zu sein, die Tätigkeit nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 StBerG zu untersagen.

Normenkette:

StBerG § 7; AO § 80 Abs. 5;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Frage, ob die Klägerin in Deutschland zur gewerbsmäßigen Hilfe in Steuersachen befugt ist.