Streitig ist die Zulässigkeit einer Klage gegen die Rechtmäßigkeit der Erweiterung einer Außenprüfung.
Die Klägerin ist eine 1985 gegründete Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), an der zwei Brüder mit je 50 v.H. beteiligt sind. Diese Brüder waren im gleichen Beteiligungsverhältnis Gesellschafter der S GmbH. Bis 1990 hatte die Klägerin ca. 34 Immobilien-GbR's initiiert, sich an diesen mit je 50% beteiligt und für die restliche Beteiligung andere Kapitalanleger geworben.
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