BVerfG - Beschluß vom 24.09.1965 (1 BvR 228/65)
A. I. Natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind mit ihren inländischen Einkünften im Sinne des § 49 EStG beschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 2 [...]