BGH - 04.07.1979 (3 StR 170/79)
Zu A. Wer lediglich Steuern zum Vorteil eines anderen hinterzieht, kann allein durch eine wirksame Selbstanzeige, unabhängig von der Nachzahlung der Steuern, Straffreiheit erlangen. Der Umstand, daß er gemäß § 371 AO [...]