OLG Saarbrücken - Urteil vom 16.10.2007
4 U 149/07
Normen:
RBerG Art. 1 § 1 ; RBerG Art. 1 § 5 ; BGB § 134 ; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 11 ; BGB § 280 ; BGB § 675 ; StBerG § 57 Abs. 1 ; StBerG § 68 (a.F.) ;
Fundstellen:
OLGReport-Saarbrücken 2008, 202
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 31.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen I O 18/06

Schadenersatzanspruch gegen Steuerberater wegen fehlerhafter Beratungsleistung bei der Erstellung eines Unternehmenskaufvertrages

OLG Saarbrücken, Urteil vom 16.10.2007 - Aktenzeichen 4 U 149/07

DRsp Nr. 2008/5870

Schadenersatzanspruch gegen Steuerberater wegen fehlerhafter Beratungsleistung bei der Erstellung eines Unternehmenskaufvertrages

»Verpflichtet sich ein Steuerberater unter Verstoß gegen Art. 1 § 1 RBerG dazu, einen Unternehmenskaufvertrag zu entwerfen, so haftet er für eine Verletzung vertraglicher Pflichten gem. § 280 BGB nur dann, wenn ihm in Erfüllung des nichtigen Einzelauftrags ein steuerlicher Fehler unterlaufen ist und er seinem Mandanten über den Einzelauftrag hinaus im Rahmen eines steuerlichen Dauermandats rechtswirksam verpflichtet ist.«

Normenkette:

RBerG Art. 1 § 1 ; RBerG Art. 1 § 5 ; BGB § 134 ; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 11 ; BGB § 280 ; BGB § 675 ; StBerG § 57 Abs. 1 ; StBerG § 68 (a.F.) ;

Entscheidungsgründe:

I.

Im vorliegenden Rechtsstreit nimmt die Klägerin die beklagte Steuerberatungsgesellschaft aus einem Beratungsauftrag auf Schadensersatz in Anspruch.