LG Bonn - Beschluss vom 16.05.2008 (11 T 52/07)
Auf die sofortige Beschwerde werden die Ordnungsgeldentscheidung des Beschwerdegegners vom 15.11.2007 einschließlich der Festsetzung von Zustellungskosten und die Verwerfung des Einspruchs in der gleichen Entscheidung [...]