BFH - Beschluss vom 13.10.2014 (V S 28/14 (PKH))
I. Klägerin und Antragstellerin (Klägerin) ist eine GmbH. In der zustimmungsbedürftigen Umsatzsteuererklärung für das Streitjahr 2006 machte die Klägerin einen Vorsteuerabzug in Höhe von 13.777,41 EUR geltend. [...]