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LSG Hamburg - Urteil vom 18.12.2015 (L 1 KR 44/11)

Erstattung von GesamtsozialversicherungsbeiträgenAusprägung des allgemeinen öffentlich-rechtlichen ErstattungsanspruchesBereicherungsrechtliche...

1. Die Berufung wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selber tragen. 3. Die Revision wird [...]
LSG Hamburg - Urteil vom 11.05.2015 (L 4 SO 90/13)

Übernahme ungedeckter Pflegekosten unter rückwirkender Korrektur eines formell bestandskräftigen entgegenstehenden BescheidesAbtretbarkeit...

Die Berufung wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Kläger begehrt die Übernahme ungedeckter Kosten in Höhe von 20.036,16 Euro für seine Pflege im [...]