LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 17.12.2015 (L 8 SO 194/11)
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Lüneburg vom 13. April 2011 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens sind nicht zu erstatten. [...]